Für viele Menschen ist der (eigene) Tod ein fernes, vielleicht sogar ein Tabuthema. Doch ist es nicht ein gutes Gefühl – neben den zutiefst persönlichen Entscheidungen im eigenen Lebensweg – den Nachlass vorab geordnet zu wissen? Mit einem Vermächtnis oder Testament treffen Sie die bestmögliche Vorsorge zur Verwendung Ihres Erbes. Nur mit einem schriftlichen Testament können Sie selbst bestimmen, wem Sie was hinterlassen möchten. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wenn es keine Angehörigen gibt, erbt automatisch der Staat.
Um unsere Arbeit weitreichend zu sichern, brauchen wir Menschen, die sich schon heute langfristig für uns finanziell engagieren möchten. Wir möchten Sie dazu ermutigen, auch über Ihren Tod hinaus einen Beitrag für schwerstkranke und sterbende Menschen zu leisten. Gemeinnützige Einrichtungen, auch Stiftungen, sind von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Dies gilt auch für die Koblenzer Hospizstiftung.
Eine Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers, das bei dessen Tod auf den oder die Erben als Rechtsnachfolger übergeht. Dazu gehören alle vermögensrechtlichen Positionen sowie Verbindlichkeiten des Erblassers.
Mit einem Vermächtnis können einzelne Personen oder auch eine gemeinnützige Organisation, einzelne Vermögenswerte (zum Beispiel ein Sparkonto, eine Immobilie oder ein Kunstgegenstand) aus dem Nachlass direkt zugewendet werden. Ein Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe, er erlangt nur den Anspruch gegen den oder die Erben auf Herausgabe oder Übertragung des ihm vom Erblasser vermachten Gegenstandes oder Vermögenwertes.
Mit einer Schenkung werden Werte und Güter bereits zu Lebzeiten in andere Hände, z. B. eine gemeinnützige Organisation, übergeben.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre „Finanzielles Engagement für die Hospizarbeit in Koblenz“.
Geschäftsführerin Koblenzer Hospizverein
Telefon: (02 61) 57 93 79 – 0
E-Mail: info@hospizinkoblenz.de