Wie möchten Sie bei einer unheilbaren Krankheit behandelt werden? Wie können Ihre Wertvorstellungen durchgesetzt werden? Wenn Sie Ihre Antworten auf diese und ähnliche Fragen festhalten, treffen Sie Vorsorge. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bewirken, dass Ihre Wünsche zum entsprechenden Zeitpunkt umgesetzt werden können. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind nach dem Patientenverfügungsgesetz nur rechtswirksam und verbindlich, wenn sie klar, genau und unmissverständlich verfasst sind. Weiterhin müssen sie alle zwingend rechtlichen Voraussetzungen beinhalten.
Eine Patientenverfügung ist eine rechtlich anerkannte, verbindliche Willenserklärung. In ihr halten Sie fest, welche Behandlungen Sie unter bestimmten Umständen am Lebensende wünschen. Sie können darin Ihre Vorstellungen, z. B. über Wiederbelebung und künstliche Ernährung, aber auch über Schmerzlinderung dokumentieren.
Die Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn der Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist, d. h. medizinische Entscheidungen nicht mehr verstehen oder sich nicht mehr dazu äußern kann. Dies ist zum Beispiel bei fortgeschrittener Demenz oder im Koma der Fall.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, im Falle einer Notsituation für Sie Aufgaben in Ihrem Sinne als Ihr Fürsprecher umzusetzen. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingt persönliches Vertrauen voraus.
Wir bieten Ihnen an, Sie beim Ausfüllen der Dokumente zu beraten und aufkommende Fragen zu besprechen. Es ist ratsam, dass Sie Ihren Bevollmächtigten mitbringen, damit dieser gut über Ihre Vorstellungen und Wünsche informiert ist.
Bildungsreferentin, Koordinatorin Ehrenamt
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