Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ergänzt und unterstützt die bestehende ärztliche Versorgung und dient, gemäß § 132d SGB V dem Ziel, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen. Anspruch auf SAPV besteht zu Hause, in stationären Einrichtungen oder im stationären Hospiz. Hierzu ist eine Verordnung notwendig, die vom Hausarzt, Facharzt oder den Ärzten der Klinik ausgestellt werden kann.
Leitende Hospiz-/Palliativpflegefachkraft
Telefon: (02 61) 57 93 79 – 8
E-Mail: petra.petrack@hospizinkoblenz.de
Montag bis Donnerstag
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Freitag
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