HOSPIZ in Koblenz –
Würdevoll leben bis zuletzt

Positionspapier Paragraph 217

Positionspapier zur Rechtsprechung § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Zugehörige

Präambel

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen, Artikel 8: „Palliative Begleitung, Sterben und Tod: Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.“

  • Wir nehmen einen Menschen, der sich mit einem assistierten Suizid beschäftigt ernst und lassen ihn nicht allein.
  • Die Äußerung eines Wunsches nach assistiertem Suizid ist kein Grund, eine Begleitung zu beenden.

Was wir tun:

  • Wir suchen gemeinsam Alternativen und bieten entlastende Behandlungskonzepte an, z.B. bei quälenden körperlichen und psychischen Symptomen sowie sozialem und spirituellem Leid.

Was wir nicht tun:

  • Wir führen weder ambulant noch stationär assistierten Suizid durch.
  • Wir vermitteln weder Kontakte zu Sterbehilfe-Organisationen noch zu Personen, die Sterbehilfe anbieten.
  • Wir werben nicht für Sterbehilfeangebote.

Erstellt und verabschiedet nach Beschluss einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vorstand, Geschäftsführung und Mitgliedern Hospizkommission des Koblenzer Hospizverein e.V. und des stationären Hospizes St. Martin sowie eingeladener Gäste am 24.10.2022.

Vorangegangen sind Klausurtag und mehrere Arbeitstreffen gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlich für Hospiz in Koblenz tätigen Mitarbeitenden. Dieses Positionspapier entspricht unserer aktuellen Haltung zum assistierten Suizid. Wir beteiligen uns weiterhin an der Diskussion zu diesem Thema.

Koblenz, im November 2022